Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Mit dem Benutzungsentgelt gemäß der aushängenden Preisliste ist die Nutzung der ausgewiesenen Arbeitsplätze sowie der zur allgemeinen Nutzung bereitgestellten Hilfsmittel und Werkzeuge abgegolten. Soweit der Benutzer weitere Maschinen oder sonstige Werkzeuge und Hilfsmittel benötigt, werden diese auf Anforderung gegen Entgelt gemäß der gleichfalls ausliegenden Preisliste zur Verfügung gestellt.
2.Der Benutzer ist verpflichtet, die Räume und Flächen sowie die zur Verfügung gestellten Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel bestimmungsgemäß und schonend zu behandeln. Ordnung und Sauberkeit gelten als selbstverständlich. Für Schäden an den Räumen bzw. Gegenständen der Selbsthilfewerkstatt haftet der Benutzer bei Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz.
3.Für einen unsachgemäßen Umgang mit Arbeits und Hilfsmitteln, der zu Schäden an diesen selbst anderen Gegenständen, Fahrzeugen oder Personen führt, haftet der Benutzer bei Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz.
4.Bei Arbeiten mit Kleinmaschinen und Flüssigkeiten ist das Tragen von Augen und/oder Gehörschutz Pflicht. Diese werden zur Verfügung gestellt. Sonstige Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe werden nicht gestellt.
5.Der Benutzer ist verpflichtet, fehlerhafte und/oder fehlende Arbeitsmittel bzw. Maschinen unverzüglich gegenüber dem Personal anzuzeigen. Ebenso ist das Personal bei austretenden Flüssigkeiten sofort zu informieren.
6.Es besteht keinerlei Gewährleistungs oder Garantieanspruch für Produkte und/oder Betriebsstoffe, die vom Nutzer selbst beschafft und verbaut/verwendet werden.
7.Der Dienstleister haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, die durch eine unsachgemäße Reparatur/Instandsetzung des Fahrzeughalters und/oder eines dritten Ausführenden entstehen.
8.Für Fahrzeuge, die in den Betrieblichen Räumen der Motorrad Selbsthilfe ab/untergestellt/gelagert werden, gilt kein Versicherungsschutz für Diebstahl, Teildiebstahl oder Wandalismuss. Für eventuelle Schäden oder Verlust von Teilen/Fahrzeugen muss die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Ebenso für Fahrzeuge die außerhalb der Öffnungszeiten durch den Halter, Abschleppdienste oder anderen Personen auf dem Betriebsgelände abgestellt werden. Dies gilt auch für Schlüssel und Dokumente, die im Briefkasten deponiert werden.
9.Für die Durchführung von erbetenen/geforderten/notwendigen Probefahrten besteht kein Versicherungsschutz bei Sturtzschaden und/oder bei Wildunfall.
10.Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor eine Standgebühr zu berechnen (gemäß aushängender Preisliste), wenn vereinbarte Abholtermine ohne angaben von Gründen oder Information nicht eingehalten werden.
11.Die Entsorgung von Betriebsflüssigkeiten und Ölhaltigen Betriebsmitteln die nicht bei der Motorrad Selbsthilfe erworben werden, ist kostenpflichtig (siehe Preisliste).
12.Vor dem endgültigen Verlassen des Betriebsgeländes sind alle angefallenden Kosten per Barzahlung oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten.
13.Schriftliche Bestellungen werden nur dann bearbeitet, wenn sie per Fax oder e-mail, mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer eingehen.
14.Jeder Nutzer hat vor Beginn der Tätigkeit mit den Sicherheitsmaßnahmen des Werkstattbereiches vertraut zu machen (Fluchtwege, Feuerlöscher, Erste Hilfe)
15.Eltern hafen für Ihre Kinder.
16.Jeder Benutzer hat sich zu Beginn seiner Tätigkeit mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen und diese somit zu akzeptieren.